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Menschenrechte als garantierte Grundrechte überall und für alle auf der ganzen Welt
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Thesen zur aktuellen Problematik
1. Die Menschenrechtssituation hat sich in den vergangenen Jahren vielerorts verschlechtert oder zumindest nicht verbessert.
2. Besonders in autokratisch regierten Ländern ist die Durchsetzung der Menschenrechte schwieriger geworden oder sogar für einzelne Bevölkerungsgruppen ausser Kraft gesetzt.
3. Autokratische Regierungen lehnen das Engagement für Menschenrechts als westliche Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten oder gar als Terrorismus ab und blockieren die Tätigkeit von Menschenrechtsorganisationen in ihren Ländern.
Lösungsansätze
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Diskussion
Frederik von Harbou (2014:276) nennt vier zentrale Schutzgüter der Menschenrechte, nämlich „1) körperliche und psychische Integrität, 2) Subsistenz, 3) Freiheit sowie 4) Gleichheit".
Laut Sergio Dellavalle (2011:123/124) bewegen sich die Menschenrechte ideengeschichtlich zwischen zwei Polen: Nach der ersten Auffassung wurden die Menschenrechte sozusagen „von oben" implementiert (auch „absteigende" Interpretation der Menschenrechte genannt, vgl. Dellavalle 2011:130), weshalb sie – immer nach dieser Ansicht – nicht partizipativen Verfahren abhängig sind, aber dafür Gefahr laufen, sie Drittinstanzen wie z.B. Gerichten zu überlassen. Die zweite Auffassung sieht die Menschenrechte als Folge und Ausdruck sozialer und politischer Prozesse (auch „aufsteigende" Interpretation genannt, vgl. Dellavalle 2011:139), also der demokratischen Partizipation der Menschen.
Der Menschenrechtsgedanke unterliegt aus ethischer Sicht folgendem Dilemma: Wenn man die Menschenrechte als unaufgebbare Rechte eines jeden Menschen versteht, unabhängig von kultureller oder nationale Zugehörigkeit, religiöser Überzeugung oder Weltanschauung, dann stellt sich die Frage, wie mit Menschen umzugehen ist, die aus kultureller, religiöser oder weltanschaulicher Überzeugung die Universalität der Menschenrechte ablehnen. Können, müssen, sollen oder dürfen die Menschenrechte durchgesetzt werden, auch wenn sie nicht von allen Menschen geteilt werden? Wenn ja: Verletzt damit die Menschenrechtsbewegung nicht ihre eigenen Prinzipien, etwa der Meinungs-
Es scheint, aus ethischer Sicht kann es nur eine Lösung geben: Immer wieder versuchen, den Menschenrechtsgedanken diskursiv, also im Gespräch und durch Überzeugungsarbeit, aber gewaltfrei, allen Menschen näher zu bringen. Ethische Überzeugungsarbeit durch Diskurs, geduldig, beharrlich und ohne Vereinnahmung, aber auch ohne sich durch Misserfolge entmutigen zu lassen. Oder wie es Jürgen Habermas (2001:180) einmal sinngemäss formuliert hat: Wenn „die Menschenrechte als transkulturelle Sprache akzeptiert werden" (Habermas 2001:180), werden diese aus der einseitigen Beheimatung im Westen ausbrechen und zum Eigentum aller Kulturen auf diesem Planeten werden.
Georg Lohmann (2012:214) ist zweifellos zuzustimmen, wenn er schreibt: „In Zukunft scheinen sich … zwei einander entgegengesetzte Bestrebungen aus den Spannungen zwischen den Menschenrechten und dem Pluralismus der Kulturen zu ergeben. Einmal versuchen mächtige politische Parteien den Universalismus der Menschenrechte durch kultur-
Forum
Angeführte Literatur
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2011: „Von oben" oder „Von unten"? Der Schutz der Menschenrechte – zwei Interpretationsansätze. In: Haller, Gret / Günther, Klaus / Neumann, Ulfrid (Hrsg.): Menschenrechte und Volkssouveränität in Europa. Geschichte als Vormund der Demokratie? Frankfurt/New York: Campus. 123 – 158.
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2000: Menschenrechte für das nächste Jahrhundert. In: Galtung, Johan (Hrsg.): Die Zukunft der Menschenrechte. Vision: Verständigung zwischen den Kulturen. Frankfurt/New York: Campus. 7ff.
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2001: Ein Gespräch über Gott und die Welt. In: Habermas, Jürgen: Zeit der Über-
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2021: Säkulare und religiöse Bausteine einer universellen Friedensordnung. Eine Zusammenschau. Baden-
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2012: Interkulturalismus und „cross-
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2014: Empathie als Element einer rekonstruktiven Theorie der Menschenrechte. Baden-
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Buchhinweise
Christian J. Jäggi:
Doppelte Normativitäten zwischen staatlichen und religiösen Geltungsansprüchen – am Beispiel der katholischen Kirche, der muslimischen Gemeinschaften und der Bahá’í-
Münster: Lit Verlag 2016. Reihe: Interreligiöse Begegnungen. Studien und Projekte. Band 12. 344 Seiten. ISBN 978-
Inhalt: