Hauptmenü:
Für ein flächendeckendes und existenzsicherndes System der sozialen Sicherheit verbunden mit unbezahlten Gegenleistungen aller zu Gunsten der Allgemeinheit
Analyse
Bestehende Systeme der sozialen Sicherheit können auf zwei Grundmodelle zurückgeführt werden: Das eine System geht auf Otto von Bismarck zurück: Er schuf in Deutschland zwischen 1883 und 1889 die gesetzliche Krankenversicherung, die Unfallversicherung und eine Altersversicherung. Ziel dieser Institutionen war vor allem, die Industriearbeiter vor Not zu schützen. Dabei wurde ein klarer Zusammenhang errichtet zwischen Beitrag und Anspruch auf Leistung. Einen anderen Weg ging der britische Ökonom und Sozialpolitiker Lord William Beveridge, der 1942 einen Plan vorlegte, der die Armut in Grossbritannien beseitigen sollte. Durch finanzielle Umverteilung sollte jeder Bürger ein ausreichendes Einkommen erhalten.
Weit weniger ehrgeizig sind heutige Versuche zur Existenzsicherung. In der Europäischen Union formulierten die Mitglied-
In den USA wurde 1935 ein Sozialversicherungsgesetz verabschiedet, das jedem über 65 Jahre alten Amerikaner eine minimale Rente garantierte (Bonner/Wiggin 2006:236). Vier Jahre nach der „Old Age Insurance Provision“ folgte die Einführung der Witwen-
Joop M. Roebroek und Erik Hogenboom (1990:12) unterschieden 1989 vier Typen bestehender Systeme sozialer Sicherheit bzw. vier dazu gehörende Staatengruppen in Europa:
1. Spanien, Portugal und Griechenland mit relativ unentwickelten Systemen der sozialen Sicherheit und schwachen nationalen Wirtschaften. In diesen Ländern war die Idee eines existenzsichernden Mindesteinkommens kaum ein Diskussionsthema.
2. Norwegen, Schweden und teilweise Finnland mit einer starken Arbeitsmarktpolitik und relativ tiefer Arbeitslosigkeit. Die enge Verknüpfung von Arbeit und Einkommen liess kaum eine Diskussion über ein existenzsicherndes Mindesteinkommen aufkommen.
3. Belgien, die alte Bundesrepublik, Frankreich, Österreich und in gewissem Sinn Italien -
4. Dänemark, Irland und Grossbritannien mit Regelungen der Sozialen Sicherheit, die mehr oder weniger in der Tradition von Beveridge stehen. In diesen Ländern wurde die Frage nach Existenzsicherung traditionellerweise weniger stark mit der Erwerbsarbeit verknüpft. Deshalb habe hier die Idee eines existenzsichernden Mindesteinkommens grössere Chancen.
In den letzten 10 Jahren rückte in vielen Ländern -
So beschoss etwa die konservativ-
Lösungsansätze
Das Denknetz, ein linker Think Tank in der Schweiz, hat vorgeschlagen, einige der bestehenden Sozialversicherungen anstelle des bisherigen Systems sozialer Sicherheit, das patchworkartig zusammengesetzt ist und erhebliche Löcher aufweist, zu einer allgemeine Erwerbsversicherung AEV zusammenzufassen und zu ergänzen (vgl. Gurny/Ringger 2009 und Surber in WochenZeitung vom 4. Juni 2009). Grundidee des vorgeschlagenen Versicherungsmodells ist die Beibehaltung der so genannten Pfadabhängigkeit: Die Arbeitslosenversicherung ALV, die Invalidenversicherung IV, die (bisher nicht obligatorische) Erwerbsausfallversicherung bei Krankheit (Krankentaggeldversicherung), den Erwerbsausfall bei Unfall (Betriebs-
Dieser allgemeinen Erwerbsversicherung sollen laut Denknetz alle Menschen im erwerbsfähigen Alter angehören – und im Unterschied zur heutigen Arbeitslosenversicherung auch die Selbständigerwerbenden. Bei einem vorübergehenden Erwerbsausfall bezahlt die Versicherung 70% des letzten Lohnes und bei Personen, die Kinder oder Jugendliche betreuen, 80%. Die Bezugsdauer der Taggelder wäre – im Unterschied zur bestehenden Arbeitslosenversicherung – für alle Personen, die seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz Wohnsitz haben, zeitlich unbegrenzt (Gurny/Ringger 2009:18). Bei dauerhaftem Erwerbsausfall würden Renten ausgerichtet.
Dadurch entfielen die langen Wartefristen (IV!) von heute und die Betroffenen könnten nicht mehr jahrelang zwischen den Sozialversicherungen hin-
Die allgemeine Erwerbsversicherung würde in ihre Leistungspalette Ergänzungsleistungen für Familien integrieren. Dies ist deshalb notwendig, weil Kinder immer noch eines der grössten Armutsrisiken in der Schweiz bedeuten. Die Ergänzungsleistungen für Familien besteht aus zwei Teilen: Einerseits Ergänzungsleistungen für Haushalte mit Kindern bis zum 3. Geburtstag für Einkommen unter dem Existenzminimum, und anderseits aus Familienergänzungsleistungen für Kinder von 0 – 16 Jahren in einkommensschwachen Familien. Damit wird der Fehlbetrag zwischen den anrechenbaren Einnahmen und den anrechenbaren Ausgaben gemäss dem Gesetz zu den Ergänzungsleistungen zu AHV/IV abgedeckt, der jedoch höchstens dem Maximalbetrag der (hypothetischen) Kinderkosten entspricht. Damit soll der minimale Lebensbedarf von Kindern und Jugendlichen gesichert werden (nicht jedoch die Unterhaltskosten der Eltern) (Gurny/Ringger 2009:27).
Neu wären auch selbständig Erwerbende obligatorisch in der AEV gegen alle genannten Risiken – und gegen Erwerbslosigkeit – versichert (Gurny/Ringger 2009:19).
Schliesslich würde in der allgemeinen Erwerbsversicherung auch die bis jetzt kantonal unterschiedlich geregelte Sozialhilfe vereinheitlicht und teilweise ersetzt. Dadurch könnten vor allem finanzschwache Gemeinden Geld sparen und gleichzeitig die heute bestehenden lokalen Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten in der Sozialhilfepraxis verringern.
Finanziert werden soll die AEV über Steuern und über Arbeitgeber-
–ausweitungen werden durch eine verbesserte Effizienz und durch zusätzliche Steuermittel finanziert“ (Gurny/Ringger 2009:20). Dabei folgen die Geldleistungen dem von der AGV bekannten Mischindex, wobei Lohnprozente und Steuerbeiträge den Leistungen laufend angepasst werden.
Zur Frage der Finanzierung hat das Denknetz folgende Berechnung angestellt: Zurzeit (2009) kostet die Altersvorsorge 70 Milliarden Franken, die Gesundheitsvorsorge rund 30 Milliarden Franken und die vorgeschlagene Allgemeine Erwerbsversicherung ebenfalls 30 Milliarden Franken. Die zusätzlichen Kosten der AEV würden 2,66 Milliarden Franken betragen. Demgegenüber würde der Staat an anderer Stelle 1,83 Milliarden Franken einsparen. Die Mehrkosten lägen also bei 830 Millionen Franken. Die AEV sollte je hälftig über Arbeitgeber-
Uns scheint, dass die Idee einer AEV in die richtige Richtung zielt, indem eine Vielzahl von Sozialversicherungen zu einer zusammengefasst werden. Aber das Modell ist nur ein erster, vorläufiger Schritt in Richtung einer flächendeckenden Existenzsicherung. Problematisch an der vorgeschlagenen AEV ist auf der einen Seite, dass das Kausalitätsprinzip in den drei Bereichen Arbeit, Alter und Gesundheit aufrecht erhalten bleibt. Auf der anderen Seite muss man sich fragen, ob längerfristig angesichts der auseinander klaffenden Lohnschere zwischen kleinen und grossen Einkommen ein linearer Prämienanteil von je 50% Arbeitnehmer und Arbeitgeber gerecht ist. Eine nach Einkommenshöhe progressiv steigender Arbeitgeberanteil wäre zumindest wünschenswert.
Unseres Erachtens ergeben sich folgende vorläufigen Forderungen:
Grundsätzlich sollte das System der sozialen Sicherheit vereinheitlich werden, und zwar sowohl auf der Leistungs-
Die Sozialversicherungen sollten allen Menschen einen Minimal-
Das Kausalprinzip bei der Bemessung des Anspruchs sollte gänzlich fallen gelassen werden.
Auf der anderen Seite sollte definiert werden, welche Gegen-
Angeführte Literatur
Ausländer im europäischen Binnenmarkt
1992: Kirchliche Perspektiven. Hrsg. durch die Europäische Konferenz Justitia et Pax und durch den Ausschuss der Kirchen für Ausländerfragen in Europa. Frankfurt/Main: Verlag Otto Lembeck.
Bonner, Bill / Wiggin, Addison
2006: Das Schuldenimperium. Vom Niedergang des amerikanischen Weltreichs und der Entstehung einer globalen Finanzkrise. München: Riemann Verlag.
Gurny, Ruth / Ringger, Beat
2009: Die grosse Reform. Die Schaffung einer allgemeinen Erwerbsversicherung AEV. Zürich: Edition 8.
Neue Zürcher Zeitung
18.2.2011: Rásonyi, Peter: Tiefgreifende britische Sozialreform.
Roebroek, Joop M. / Hogenboom, Erik
1990: Basic Income. Alternative Benefit of a New Paradigm for Social Welfare. Background Paper for the European Conference on Basic Incomes. 15 -
Income European Network BIEN.
WochenZeitung
4.6.2009: Surber, Kaspar: Alles in einem.
Weiterführende Texte
Jäggi, Christian J.
2012: Neues System sozialer Sicherheit. LE V39. Meggen: Inter-
Bezugsadresse: creality@bluewin.ch.