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Terrorismus

Sozio-kult. Wandel


Für einen demokratischen Weltstaat

Buchhinweis:
Christian J. Jäggi:

Hidden Agendas: Geopolitik, Terrorismus und Populismus. Zusammenhänge, Erklärungsmodelle, Lösungsansätze

Nordhausen: Verlag Taugott Bautz 2017. 305 Seiten. ISBN 978-3-95948-010-9
Preis:  EURO 30,00, br., auch als eBook.
Zum Inhalt:

In den letzten Jahren hat sich in der Weltpolitik etwas Entscheidendes geändert. Autokraten geben die politische Agenda vor, nationalistische Populisten höhlen die Demokratie aus oder funktionieren sie für ihre Zwecke um. Und eine ganze Reihe von hoch gerüsteten Grossmächten führen ihre eigenen militärischen Interventionen in den Krisenländern Afrikas und Asiens durch.
Die politischen Eliten haben viel von ihrer Handlungs- und Definitionsmacht verloren, sie sind in die Defensive gedrängt, reagieren statt agieren – und sie tun das oft hilflos und wenig kohärent. Alte Populisten treffen sich mit neuen Populisten – und überbieten sich im Abbau der Grundrechte, der individuellen Freiheiten und der demokratischen Prozesse.
Dieser Band versucht, zentrale politische Fragestellungen aus jüngsten weltpolitischen Entwicklungen herauszuarbeiten. Im ersten Teil werden die grossen politischen Konfliktlinien und das Zusammenspiel von geostrategischem Interventionismus, Terrorismus und Populismus analysiert. Im zweiten Teil kommen die dahinter liegenden politischen Strategien zu Sprache. Im dritten Teil werden mögliche Gegenstrategien auf der Grundlage von Demokratie, Menschenrechten, die Rolle der (legitimierten) Gewalt, die Grenzen der Nationalstaaten sowie Fragen der gesellschaftlich-staatlichen Kommunikation diskutiert.

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Analyse

In den letzten Monaten und Jahren hat der religiöse Terrorismus faktisch und in der Wahrnehmung ein neues Stadium erreicht.

Die neuesten Formen des dschihadistischen Terrorismus halten sich nicht mehr staatliche Grenzen. Ihr Operations- und Herrschaftsgebiete erstrecken sich oft auf mehrere Staaten, wie etwa die Beispiele des IS in Syrien und im Irak oder des Boko Haram in Westafrika zeigen. Die modernen Terroristen besitzen meist modernste Waffen und sind äusserst beweglich. Gleichzeitig nutzen sie die modernsten Kommunikationsmittel und das Internet, etwa zur Rekrutierung von Kämpfern in der ganzen Welt.


Durch Erpressung und Geiselnahme, die Erhebung lokaler Steuern in den von ihnen beherrschten Gebieten, durch den Verkauf archäologischer Artefakte und durch den Verkauf von Rohstoffen verfügen die dschihadistischen Milizen über erhebliche Ressourcen. Damit hat der dschihadistische Terror eine neue Qualität erreicht, der nun endgültig auch die westlichen Staaten erreicht hat, wie etwa die Anschläge in Paris 2015 zeigen.

Gleichzeitig ist die neue Situation dadurch gekennzeichnet, dass sich terroristische oder dschihadistische Gruppen genau dort halten und entwickeln können, wo nationalstaatliche Strukturen fehlen und wo die Nationalstaaten kein Gewaltmonopol durch setzen können, etwa weil der Staat zu schwach ist („fragile states"), weil sich die staatlichen Strukturen aufgelöst haben („failed states") oder gar nie nachhaltig aufgebaut worden sind („phantom states").

Doch es wäre gefährlich, die Antwort auf den dschihadistischen Terror ausschliesslich bi militärischen Mitteln zu suchen. So stellte Im Zusammenhang mit dem islamischen Terror in Syrien und Irak 2014 schrieb Johannes Rösler (in Christ in der Gegenwart vom Oktober 2014:2) fest: „Es gibt im Notfall nicht nur eine militärische Schutzverantwortung der internationalen Staatengemeinschaft gegen Völkermord, sondern auch eine geistige". Das bedeutet, dass die Antwort auf den Terrorismus über die militärische Seite hinaus eine Antwort der sozialen Verbesserung, wirtschaftlichen Entwicklung und politischen Demokratisierung sein muss.

Dafür braucht es internationale Strukturen, die nicht nur auf mehr oder weniger partiellen freiwilligen Übereinkünften einzelner Akteure beruhen, sondern verbindliche Regelungen, die überall und gegenüber allen durchgesetzt werden.

Dazu gehört auch die Regulierung der internationalen Märkte, und zwar nicht nur im Bereich des Handels, der Dienstleistungen und der Produktion, sondern besonders auch der Arbeitsmärkte. Bohmann (2002:101) schrieb dazu: „Märkte werden traditionell auf zwei Weisen reguliert: Sie können durch zwingendes Recht reguliert werden, etwa wenn Regierungen Marktversagen abfedern oder anordnen, dass wirtschaftliche Akteure Auswirkungen wie Umweltverschmutzung zu kontrollieren haben. Oder sie können durch die markteigenen Gesetze reguliert werden, wie in den makroökonomischen Politiken der Beschränkung der Geldmenge, anreizbasierten Politiken wie Verschmutzungskredite usw. Beide Mechanismen setzen eine bestimmte Sorte politischer Institutionen mit zentralisierter Autorität voraus…" (Bohmann 2002:101). Heute funktionieren immer mehr Märkte über die nationalstaatlichen Grenzen hinweg, insbesondere in Bereichen der Finanzwirtschaft, im Handel von Gütern und Dienstleistungen. In vielen Bereichen fehlen dabei klare Regelungen, und häufig fehlt auch Stelle, welche solche Regelungen vornehmen könnten. Internationale und multinationale Handelsabkommen laufen immer noch über die nationalen Regierungen, welche nicht selten als einseitige Interessenvertreter „ihrer" Industrien, Unternehmen oder Wirtschaftsbranchen auftreten. Ausserdem fehlt in wesentlichen Bereichen ein zwingendes internationales Recht.

Gleichzeitig ist in den letzten Jahren ein immer dichteres Netz internationaler Institutionen und Organisationen entstanden, wobei es auf der einen Seite zu einem nicht unerheblichen Autoritätszuwachs und auf der anderen Seite zu einer verstärkten Eigendynamik und einer gewissen Verselbständigung dieser Institutionen gekommen ist (vgl. Schuppert 2014:234). Diese Entwicklung ging aber kaum mit einer entsprechenden juristischen oder demokratischen Legitimierung dieser Organisationen einher. Und wenn es zu internationalen Regelungen kam, zeigte sich – wie Zürn (2011:619) meint –, dass „die neuen internationalen Regelungen tief in innerstaatliche Angelegenheiten eingreifen und mithin das Konsensprinzip internationaler Politik und damit die Logik staatlicher Souveränität unterlaufen".

So gesehen kann das Wachstum nationalistischer (Frankreich, Grossbritannien) oder populistischer Strömungen (Österreich, Schweiz) als paradoxer Ausdruck dieser Entwicklung gesehen werden – paradox, weil die meisten dieser Strömungen ihrerseits einzelne demokratische Rechte abbauen wollen. Ein Beispiel dazu ist die in der Schweiz von der SVP lancierte Volksinitiative „Schweizer Recht statt fremde Richter" (vgl. Auer in Neue Zürcher Zeitung vom 13.4.2015:19), die im Namen der Demokratie einzelne Menschen- und Grundrechte abbauen will und unter dem Slogan „Bundesverfassung vor Völkerrecht", bzw. gegen die  Europäische Menschenrechtskonvention eine demokratiefeindliche Stossrichtung aufweist.

Mit anderen Worten: Was fehlt, ist ein übernationaler oder globaler demokratischer staatlicher Rahmen, der die Möglichkeit schafft, inter- und transnationale Akteure Spielregeln zu unterwerfen, welche diese auf universelle demokratische, soziale, ökologische und ökonomische Standards verpflichten. Im Unterschied zu heute gängigen Formen der Global Governance, welche immer auf die freiwillige Zustimmung und damit auf den Goodwill der privaten und nationalstaatlichen Akteure angewiesen ist, hätte ein demokratischer Weltstaat auch die politischen und wenn nötig militärischen Mittel, den politischen, ökonomischen und sozialen Frieden, aber auch Demokratie und Grundrechte weltweit durchzusetzen.

Die Idee eines demokratischen Weltstaates kommt ursprünglich von Kant, also einem der Väter der Aufklärung (vgl. Jürg Neyer 2013:216/217). Die Weltstaatidee ist also weder neu noch ein exotisches Produkt einiger Exzentriker.

In seiner Schrift „Zum ewigen Frieden" hat Kant (2011:25) 1796 den "Völkerbund" eine logische Form des friedlichen Nebeneinanders von Staaten bezeichnet, wobei dieser "Völkerbund" jedoch "kein Völkerstaat sein müsste" (Kant 2011:25). Kant begründete seine Idee damit, dass – sofern es über den Staaten keine "oberste gesetzgebende, regierende und richtende Gewalt" (Kant 2011:28) gebe – nicht einzusehen sei, worauf sich ein friedliches und von Vertrauen geprägtes Neben- und Miteinander von Staaten und Völkern stützen könne. Deshalb folgerte Kant: „Für Staaten, im Verhältnis unter einander, kann es nach der Vernunft keine andere Art geben, aus dem gesetzlosen Zustande, der lauter Krieg enthält, herauszukommen, als dass sie, eben wie einzelne Menschen, ihre wilde (gesetzlose) Freiheit auf geben, sich zu öffentlichen Zwangsgesetzen bequemen, und so einen (freilich immer wachsenden) Völkerstaat (civitas gentium), der zuletzt alle Völker der Erde befassen würde, bilden" (Kant 2011: 28/29, Zweiter Definitionsartikel. Vgl. auch Neyer 2013:217).

Kant folgerte weiter: Es brauche einen "den Krieg abwehrenden, bestehenden, und sich immer ausbreitenden Bund…" (Kant 2011:29)  welcher „den Strom der rechtsscheuenden, feindseligen Neigungen aufhalten [könne], doch mit beständiger Gefahr ihres Ausbruchs" (Kant 2011:29). Kant forderte also einen Weltstaat als Garant gegen die ständige Kriegsgefahr.

Doch nicht nur säkulare Denker, sondern auch Exponenten der Kirche forderten einen Weltstaat. So thematisierte etwa Papst Paul VI. schon 1967 in seiner Enzyklika Populorum Progressio das Problem einer (fehlenden) Weltregierung, wobei er seine Rede vor den Vereinten Nationen von 1965 anführte: "Wer sieht nicht die Notwendigkeit ein, allmählich zur Errichtung einer die Welt umfassenden Autorität zu kommen, die imstande ist, auf der rechtlichen wie auf der politischen Ebene wirksam zu handeln" (PP 78).

Der Philosoph Otfried Höffe hat sich bereits 1999 für einen Weltstaat ausgesprochen. Ein solcher Weltstaat muss – so Höffe 1999:97-100 – drei Aufgaben erfüllen:
1) Die Überführung allgemeiner und unbestimmter Rechtsprinzipien in verbindliche Rechtsformen;
2) Anwendung dieser Rechtsregeln in der Verwaltung und in der Jurisdiktion; und
3) Durchsetzung der Rechtspflichten ("Zwangsfähigkeit").

Höffe (2002a) hat die sechs wichtigsten Einwände gegen eine Weltrepublik diskutiert.

Einwand 1: Unregierbarkeit infolge Grösse und Unübersichtlichkeit der Weltbevölkerung. Gegenargument: Höffe (2002a:24) verweist darauf, dass es sowohl sehr kleine als auch sehr grosse Länder wie China mit mehr als 1 Milliarde Menschen gibt, die durchaus auch regierbar sind. Ausserdem können im Sinne des Prinzips der Subsidiarität viele staatliche Aufgaben nach unten – also an die Nationalstaaten, Kantone oder Bundesländer sowie an die Gemeinden – delegiert werden.

Einwand 2: Menschenrechte und Bürgerrechte können nur von den Nationalstaaten durchgesetzt werden.
Gegenargument: Gerade auf internationaler Ebene sind die Nationalstaaten nicht fähig, die Menschen- und Bürgerrechte zu gewährleisten – auf nationaler Ebene bleiben die Nationalstaaten jedoch Garanten der Menschen- und Bürgerrechte.

Einwand 3: Zum Schutz der Menschenrechte reicht die Demokratisierung der Nationalstaaten.
Gegenargument: Leider verhalten sich auch demokratische Nationalstaaten nicht immer und überall friedlich und menschenrechtskonform, wie etwa die Kolonialpolitik gegenüber der einheimischen Bevölkerung zeigte. Andere Beispiele sind der Sukkurs demokratischer Länder wie die USA für Diktaturen oder die Beihilfe zum gewaltsamen Sturz demokratischer Regierungen durch westliche Geheimdienste (z.B. der Regierung Mossadegh im Iran 1953, der Regierung Arbenz in Guatemala 1954 oder der Regierung Allende in Chile 1971).

Einwand 4: Es fehlt ein weltweites gleiches Rechtsempfinden aller Menschen, das für die Errichtung eines Weltstaates notwendig ist.
Gegenargument: "Das Weltrechtsbewusstsein braucht zwar noch Zeit, um sich zu entfalten; die bestehenden Gemeinsamkeiten sind aber schon so stark, dass sie Weltgerichte ermöglichen: den Internationalen Gerichtshof, das Internationale Seegericht, Internationale Kriegstribunale und den Weltstrafgerichtshof" (Höffe 2002a:29).

Einwand 5: Beddrohung der kulturellen Vielfalt der Menschen durch eine Weltregierung.
Gegenargument: Liberale Prinzipien und Grundrechte sind Garanten gegen gegen eine falsche Uniformierung – und genau diese kann ein Weltstaat global durchsetzen.

Einwand 6: Bisher fehlende Anzeichen für einen föderalen Weltstaat.
Gegenargument: Internationale Organisationen, regionale Zusammenschlüsse wie die EU oder die NAFTA, internationale Gerichtshöfe und transnationale Netzwerke können durchaus erste Ansätze für einen demokratischen Weltstaat darstellen.

Fazit:
"Zum einen ist die Weltrepublik nicht von oben zu dekretieren, sondern demokratisch, von den Bürgern und den Einzelstaaten her, aufzubauen. Zum anderen verbleiben der föderalen Weltrepublik nur Restaufgaben. Die föderale ist zugleich eine komplementäre, die Einzelstaaten nicht ablösende, sondern sie ergänzende Weltrepublik" (Höffe 2002a:25).

Jürgen Habermas (2005:331) hat die Forderung aufgestellt, eine „begriffliche Alternative zur Weltrepublik und ihren zeitgenössischen Varianten" zu entwerfen. Dazu müsse 1) müsse der Begriff der staatlichen Souveränität  „an die neuen Formen des Regierens jenseits des Nationalstaates" (Habermas 2005:33) angepasst werden, 2) müsse der Zusammenhang zwischen staatlichem Gewaltmonopol und zwingendem Recht neu konzipiert und durch ein sanktionsfähiges überstaatlichen Recht ersetzt werden, und 3) seien Mechanismen zu entwickeln, mittels derer Nationen ihr Selbstverständnis ändern könnten. Im Unterschied zu Vertretern der Weltstaat-Idee verlangt Habermas – also gegen die oder in Abschwächung der Weltstaats- und Weltrepublik-Idee –, eine „neue Struktur einer verfassten Weltbürgergesellschaft durch drei Arenen mit drei Sorten von kollektiven Aktoren" (Habermas 2005:334). Habermas sieht – auf oberster Ebene ("supranationale Arena") – eine Weltorganisation ohne staatlichen Charakter als einziger Akteur, darunter – also auf der zweiten Ebenetransnationale Netzwerke und Organisationen staatlicher und nicht staatlicher Akteure mit eigenständiger Koordination, und auf der untersten – oder dritten – Ebene die Nationalstaaten als Akteure (Habermas 2005:334–377).

Lösungsansätze

Um keine Missverständniss aufkommen zu lassen: Ein demokratischer Weltstaat ist "nicht anstelle der Einzelstaaten, sondern allein zu ihrer Ergänzung" (Höffe 2002a:21) gedacht, als sozusagen subsidiär nach oben. Die Zuständigkeit des demokratischen Weltstaates liegt auf der einen Seite im  zwischenstaatlichen, "völkerrechtlichen" Bereich für die "rechtsförmige Koexistenz der Staaten" (Höffe 2002a:21) und auf der anderen Seite bei "weltbürgerlichen" Angelegenheiten für die "rechtsförmige Koexistenz der nichtstaatlichen Subjekte" (Höffe 2002a:21).

Zur Errichtung eines demokratischen Weltstaates schlug Höffe (2002a:22) folgende Strategie vor: "… im Rahmen der Vertragstheorie ein zweifacher Weltstaats- beziehungsweise Weltdemokratievertrag. Er nimmt die beiden Dimensionen des internationalen Rechts auf: Einerseits, im ‚völkerrechtlichen‘ Gesellschaftsvertrag, rechtfertigt sich die Weltrepublik von den Einzelstaaten, anderseits, im ‚weltbürgerlichen‘ Gesellschaftsvertrag, von den einzelnen Bürgern her. Dieser ‚weltrepublikanische Doppelvertrag‘ hat jenen komplexeren Begriff von Volkssouveränität zur Folge, den wir vom Prinzip Föderalismus kennen: Alle Gewalt der Weltrepublik geht von ihrem doppelten Staatsvolk aus, von der Gemeinschaft aller Menschen und der aller Staaten. Der sekundäre und subsidiäre Weltstaat ist also zusätzlich eine föderale Einheit: ein Weltbundesstaat" (Höffe 2002a:22/23).

Institutionell bzw. organisatorisch könnte das als Zweikammersystem, also in Form eines Weltparlaments in Form von zwei Kammern geschehen: Einer Parlamentskammer als "Bürgerkammer" und einer Parlamentskammer als "Staatenkammer" (vgl. Höffe 2002a:24 sowie 2002b).


Angeführte Literatur
Bohmann, James
2002: Internationale Regime und demokratische Governance: Gleicher Einfluss auf globale Institutionen. In: Lutz-Bachmann, Matthias / Bohmann, James (Hrsg.): Weltstaat oder Staatenwelt? Für und wider die Idee einer Weltrepublik. Frankfurt/Main: Suhrkamp. 75 – 103.
Christ in der Gegenwart
Oktober 2014:  Rösler, Johannes: Nicht-Solidarität. In: Sonderdruck „Islam, Terror, Orient". 1 – 3.
Eberl, Oliver / Niesen, Peter
2011: Kommentar. In: Kant, Immanuel: Zum ewigen Frieden und Auszüge aus der Rechtslehre. Kommentar von Oliver Eberl und Peter Niesen. Berlin: Suhrkamp. 89 – 416.
Frey, Bruno S.
2008: Evaluitis – eine neue Krankheit. In: Matthies, Hildegard / Simon, Dagmar (Hrsg.): Wissenschaft unter Beobachtung. Effekte und Defekte von Evaluationen. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. 125 – 140.
Höffe, Otfried
1999: Demokratie im Zeitalter der Globalisierung. München: C.H. Beck.
2002a: Globalität statt Globalismus. Über eine subsidiäre und föderale Weltrepublik. In: Lutz-Bachmann, Matthias / Bohmann, James (Hrsg.): Weltstaat oder Staatenwelt? Für und wider die Idee einer Weltrepublik. Frankfurt/Main: Suhrkamp. 8 – 31.
2002b: Politische Gerechtigkeit. Grundlegung einer politischen Philosophie von Recht und Staat. Frankfurt/Main: Suhrkamp Taschenbuch Wissenschaft 800.
2004: Wirtschaftsbürger Staatsbürger Weltbürger im Zeitalter der Globalisierung. München: C.H. Beck.
Kant, Immanuel
2011: Zum ewigen Frieden und Auszüge aus der Rechtslehre. Kommentar von Oliver Eberl und Peter Niesen. Berlin: Suhrkamp.
Le Monde Diplomatique (deutsche Ausgabe)
Februar 2015:  Théron, Julien: Rivalen des Terrors. Al-Qaida und IS streiten um den richtigen Weg des Dschihad. 15.
Neue Zürcher Zeitung
13.4.2015:  Auer, Andreas: Abschaffung der Demokratie durch Demokratie. 19.
Neyer, Jürgen
2013: Globale Demokratie. Eine zeitgemässe Einführung in die Internationalen Beziehungen. Baden-Baden: Nomos.
Populorum Progressio (PP)
1967: Enzyklika von Papst Paul VI. über die Entwicklung der Völker. Rom. 26.5.1967. http://www.vatican.va/holy_father/paul_vi/encyclicals/documents/hf_p-vi_enc_26031967_populorum_ge.html.
Schuppert, Gunnar Folke
2014: Verflochtene Staatlichkeit. Globalisierung als Governance-Geschichte.  Frankfurt/New York: Campus.
Zürn, Michael
2011: Perspektiven des demokratischen Regierens und die Rolle der Politikwissenschaft im 21. Jahrhundert. In: Politische Vierteljahresschrift 52 (4)2011. 603 – 635.

Weiterführende Texte
Jäggi, Christian J.
2015: Der fehlende Weltstaat. LE D 43. 20 Seiten. Meggen: Inter-Active.
2015: Global Governance. LE D 42. 24 Seiten. Meggen: Inter-Active.
2015: Terrorismus. LE C 19. 19 Seiten. Meggen: Inter-Active.
Bezugsadresse: creality@bluewin.ch.

 
 
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